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Korrektur der neuen Kfz Steuer

27 März, 2009

EU-Kommission verlangt Korrektur der neuen Kfz Steuer. Die neue deutsche Kfz Steuer verstößt nach Einschätzung der EU-Kommission gegen europäisches Recht.


Das hat EU-Industriekommissar Günter Verheugen (SPD) in einem Brief an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) bemängelt. Wie das das "Handelsblatt" (heute, 27.3.2009) berichtete verstoße die vorgesehene Steuerbefreiung für besonders schadstoffarme Diesel-Fahrzeuge gegen die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, heißt es in dem Schreiben vom 20. März 2009. Verheugen verlangt eine Änderung des Gesetzes, das zum 1. Juli in Kraft treten soll.

Die Mahnung Verheugens gilt laut "Handelsblatt" dem Paragrafen 3b des Gesetzes. Darin ist eine Steuer-Gutschrift von 150 Euro für alle neuen Diesel-Fahrzeuge vorgesehen, welche die Euro-6-Abgasnorm erfüllen. Diese europäische Abgasnorm sieht eine deutliche Reduzierung der Rußpartikel- und Stickstoffoxidemissionen vor.

Die große Mehrheit der Neuwagen erfüllt die Euro-6-Norm bisher nicht. Dagegen bieten die Hersteller schon zahlreiche Wagen mit Euro-5-Norm an. EU-Kommissar Verheugen moniert nun, dass Euro-5-Fahrzeuge nicht in den Genuss der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung in Höhe von 150 Euro kommen. Dadurch entstehe die Gefahr einer unerwünschten Fragmentierung des Binnenmarktes für Euro-5- und Euro-6-Fahrzeuge.

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