Kfz Steuern und Benzin sparen
27 Februar, 2009
Umsteigen lohnt sich - Mit einem neueren Fahrzeug spart man Benzin, Versicherungsbeiträge und Kfz Steuern.
Die Umweltprämie erhalten Autofahrer nicht nur bei Neu-, sondern auch Jahreswagen – und somit bei "jungen Gebrauchten".
Viele Autobesitzer, die mit einem alten Fahrzeug unterwegs sind, geben es nicht gern zu, wenn der Lack ab ist. Denn sie haben ihr altes Schätzchen ins Herz geschlossen, das ihnen Jahre lang treu gedient hat. Doch wenn die zahlreichen Rostflecken nur noch Mitleid erregen und der Wagen mehr schlecht als recht vorankommt, sollte man übers Wechseln nachdenken.
Mit einem neueren Fahrzeug spart man nämlich nicht nur Benzin und Steuern, sondern schont auch die Umwelt und kommt sicherer durch den Straßenverkehr. Eine gute Gelegenheit umzusteigen bietet sich jetzt durch die sogenannte Umweltprämie, da Wechselwillige hier einen Betrag von 2.500 Euro erhalten, wenn sie ihren mindestens neun Jahre alten Wagen bis zum 31.12.2009 verschrotten lassen und auf einen neuen Pkw umsteigen, der mindestens die Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllt.
Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen – also "junge Gebrauchte". Sie dürfen längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder Werksangehörige, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene
Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein. news-rep.-gp
Viele Autobesitzer, die mit einem alten Fahrzeug unterwegs sind, geben es nicht gern zu, wenn der Lack ab ist. Denn sie haben ihr altes Schätzchen ins Herz geschlossen, das ihnen Jahre lang treu gedient hat. Doch wenn die zahlreichen Rostflecken nur noch Mitleid erregen und der Wagen mehr schlecht als recht vorankommt, sollte man übers Wechseln nachdenken.
Mit einem neueren Fahrzeug spart man nämlich nicht nur Benzin und Steuern, sondern schont auch die Umwelt und kommt sicherer durch den Straßenverkehr. Eine gute Gelegenheit umzusteigen bietet sich jetzt durch die sogenannte Umweltprämie, da Wechselwillige hier einen Betrag von 2.500 Euro erhalten, wenn sie ihren mindestens neun Jahre alten Wagen bis zum 31.12.2009 verschrotten lassen und auf einen neuen Pkw umsteigen, der mindestens die Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllt.
Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen – also "junge Gebrauchte". Sie dürfen längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder Werksangehörige, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene
Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein. news-rep.-gp
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