Wichtig - Anträge zur Verschrottungsprämie
26 Februar, 2009
Wichtige Tipps und Hinweise zur Antragstellung der Verschrottungsprämie. Es reicht nicht aus, nur das Antragsformular auszufüllen.
TÜV NORD Mobilität: Anträge zur Abwrackprämie müssen vollständig sein
Autofahrer, die in den Genuss der staatlichen Umweltprämie für Altautos kommen wollen, müssen dem Antrag weitere Dokumente beifügen. Darauf weist TÜV NORD Mobilität in Hannover hin. Es reiche nicht aus, nur das Antragsformular auszufüllen. Wichtig sei, außer den Papieren des Alt- und Neufahrzeugs vor allem auch den Nachweis eines anerkannten Verschrottungsbetriebes beizufügen, dass das Auto tatsächlich fachgerecht entsorgt wurde.
Folgende Bescheinigungen müssen dem Antragsformular beigefügt werden:
• Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem anerkannten Demontagebetrieb oder einer Kfz-Annahmestelle
• Eine gesonderte Erklärung des Demontagebetriebs, dass das Altfahrzeug einer Schredderanlage zugeführt wird
• Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs
• Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des Altfahrzeugs
• Kopien der Zulassungsbescheinigungen I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) des Neufahrzeugs
• Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrags über den Erwerb des Neufahrzeugs
• ggf. Bescheinigung des Herstellers, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigen zugelassen war
Ob sich der Antrag zur Umweltprämie lohnt, kann leicht mit Hilfe einer neutralen Begutachtung des Altfahrzeugs ermittelt werden. Der VertrauensCheck von TÜV NORD gibt Aufschluss über den Zustand und den aktuellen Wert des Wagens. Weitere nützliche Tipps und Informationen, nebst einem Download des Antragsformulars zur Umweltprämie gibt es hier: www.tuev-nord.de/68131.asp. Die nächste TÜV-STATION in Ihrer Nähe erreichen Sie unter 0800 8070600.
Autofahrer, die in den Genuss der staatlichen Umweltprämie für Altautos kommen wollen, müssen dem Antrag weitere Dokumente beifügen. Darauf weist TÜV NORD Mobilität in Hannover hin. Es reiche nicht aus, nur das Antragsformular auszufüllen. Wichtig sei, außer den Papieren des Alt- und Neufahrzeugs vor allem auch den Nachweis eines anerkannten Verschrottungsbetriebes beizufügen, dass das Auto tatsächlich fachgerecht entsorgt wurde.
Folgende Bescheinigungen müssen dem Antragsformular beigefügt werden:
• Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem anerkannten Demontagebetrieb oder einer Kfz-Annahmestelle
• Eine gesonderte Erklärung des Demontagebetriebs, dass das Altfahrzeug einer Schredderanlage zugeführt wird
• Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs
• Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des Altfahrzeugs
• Kopien der Zulassungsbescheinigungen I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) des Neufahrzeugs
• Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrags über den Erwerb des Neufahrzeugs
• ggf. Bescheinigung des Herstellers, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigen zugelassen war
Ob sich der Antrag zur Umweltprämie lohnt, kann leicht mit Hilfe einer neutralen Begutachtung des Altfahrzeugs ermittelt werden. Der VertrauensCheck von TÜV NORD gibt Aufschluss über den Zustand und den aktuellen Wert des Wagens. Weitere nützliche Tipps und Informationen, nebst einem Download des Antragsformulars zur Umweltprämie gibt es hier: www.tuev-nord.de/68131.asp. Die nächste TÜV-STATION in Ihrer Nähe erreichen Sie unter 0800 8070600.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.