Staatliche Förderung beim Neu- und Jahreswagenkauf
13 Februar, 2009
So versuchen Deutsche die 2.500 Euro einzuheimsen.
Klar ist: Der Staat fördert den Kauf eines Neu- oder Jahreswagen bei vorangegangener Verschrottung eines neun Jahre alten Fahrzeugs mit 2.500 Euro Abwrackprämie. Jeder potentiell Berechtigte versucht natürlich nun die Prämie für sich einzuheimsen – mitunter auch, wenn die Fahrzeugsituation nicht den Rahmenbedingungen entspricht. Dies zeigen die vielen kuriosen Fragen, die in den letzten Wochen bei dem Internetportal auto.de eingegangen sind. Auto.de fasst die interessantesten Fälle zusammen und klärt, wann die Abwrackprämie kassiert werden kann und wann nicht.
Fallbeispiele:
• Zwei alte Autos sollen verschrottet werden und anschließend zwei neue gekauft werden. Kann man für beide die Abwrackprämie erhalten?
Nein: Die Abwrackprämie wird nur für eines der auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge gewährt.
• Der alte Wagen ist 14 Jahre, gekauft wurde ein EU Neuwagen mit einer Tageszulassung im Ausland. Greift hier die Abwrackprämie?
Ja: Die Gewährung der Abwrackprämie unterliegt dem EU-Recht.
• Sind Saison-Zulassungen prämienberechtigt?
Ja: Fahrzeuge mit Saisonzulassungen sind tatsächlich zugelassene Fahrzeuge, die lediglich über eine eingeschränkte Nutzungserlaubnis verfügen.
• Kann man für einen alten VW Bus, der als LKW eingetragen ist, aber als ausgebautes Campingfahrzeug genutzt wurde, die Abwrackprämie erhalten?
Nein: Weil das Fahrzeug als LKW zugelassen ist, wird die Prämie nicht gewährt. Prinzipiell gilt jedoch, dass Wohnmobile prämienberechtigt sind.
• Im Sept. 2009 ist das Altfahrzeug ein Jahr auf einen Halter zugelassen. Bekommt er die Abwrackprämie noch, wenn er im Okt. 2009 ein neues Auto kauft?
Ja: Der Tag der Verschrottung des Altfahrzeugs und der Kauf des neuen Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Jan. und 31. Dez. 2009 erfolgen.
Fallbeispiele:
• Zwei alte Autos sollen verschrottet werden und anschließend zwei neue gekauft werden. Kann man für beide die Abwrackprämie erhalten?
Nein: Die Abwrackprämie wird nur für eines der auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge gewährt.
• Der alte Wagen ist 14 Jahre, gekauft wurde ein EU Neuwagen mit einer Tageszulassung im Ausland. Greift hier die Abwrackprämie?
Ja: Die Gewährung der Abwrackprämie unterliegt dem EU-Recht.
• Sind Saison-Zulassungen prämienberechtigt?
Ja: Fahrzeuge mit Saisonzulassungen sind tatsächlich zugelassene Fahrzeuge, die lediglich über eine eingeschränkte Nutzungserlaubnis verfügen.
• Kann man für einen alten VW Bus, der als LKW eingetragen ist, aber als ausgebautes Campingfahrzeug genutzt wurde, die Abwrackprämie erhalten?
Nein: Weil das Fahrzeug als LKW zugelassen ist, wird die Prämie nicht gewährt. Prinzipiell gilt jedoch, dass Wohnmobile prämienberechtigt sind.
• Im Sept. 2009 ist das Altfahrzeug ein Jahr auf einen Halter zugelassen. Bekommt er die Abwrackprämie noch, wenn er im Okt. 2009 ein neues Auto kauft?
Ja: Der Tag der Verschrottung des Altfahrzeugs und der Kauf des neuen Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Jan. und 31. Dez. 2009 erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.