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Neue Kfz-Steuer für Wohnmobile

21 November, 2006

Alle Wohnmobile, unabhängig von ihrer zulässigen Gesamtmasse, sollen rückwirkend ab dem 01.01.2006 mit einem eigenen Kfz-Steuersatz erfasst werden. Mit großer Mehrheit entschied dies am Donnerstag, den 09.11.2006, der Bundestag. Hierzu fehlt noch die Entscheidung des Bundesrates.


Die Besteuerung soll folgendermaßen erfolgen:

Für die Zeit vom 01.05.2005 bis 31.12.2005 sollen Wohnmobile demnach bei zulässiger Gesamtmasse bis 2800 kg wie Personenkraftwagen und bei zulässiger Gesamtmasse über 2800 kg wie Nutzfahrzeuge bis 3500 kg zul. Gesamtmasse oder Nutzfahrzeuge über 3500 kg zul. Gesamtmasse besteuert werden. Die Bundesratsentscheidung hierfür fehlt noch, ist jedoch sehr wahrscheinlich.

Die Verwirrung um die Besteuerung der Wohnmobile ist jetzt endlich mit der Entscheidung des Bundestages zu Ende.


Hier eine Kurzfassung:
Alle Wohnmobile sollen nun nach ihrer Schadstoffklasse (Emissionsgruppe) und ihrer verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtmasse besteuert werden, wobei die zulässige Gesamtmasse kontinuierlicher als in allen bisherigen Vorschlägen in die Berechnung eingeht. Für aufgelastete Fahrzeuge ist die Kfz-Steuer höher als die ehemalige Besteuerung als Nutzfahrzeuge bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse.
Vorallem wird jeodch dem Schadstoffausstoß nun Rechnung getragen. Dieses wird bereits seit Jahren gefordert und ist bei den Nutzfahrzeugen über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse bekannt.

Damit die Kosten nicht ins unendliche Steigen, ist ein Saisonkennzeichen angebracht. (ub)

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