Grund zur Freude für Pendler
10 Dezember, 2008
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer.
Die Abschaffung der alten Pendlerpauschale ist verfassungswidrig.
Das hat das Bundesverfassungsgericht erklärt.
Damit wurde die Neuregelung verworfen, die im Januar 2007 in Kraft getreten war. Diese besagt, dass die Kosten für die Anfahrt zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Das sei jedoch ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung, wie die Richter das Urteil begründeten. Fahrtkosten seien unvermeidbare Kosten und es sei nicht gerechtfertigt, zwischen Nah- und Fernpendlern zu unterschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber auferlegt, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 zu beseitigen. Bis zu einer verfassungskonformen gesetzlichen Neuregelung wird die Pauschale wieder ab dem ersten Kilometer gewährt. Vonseiten der Bundesregierung seien keine Maßnahmen geplant, um die dadurch entstehenden Steuerausfälle an anderer Stelle einzusparen. news-reporter-sv
Das hat das Bundesverfassungsgericht erklärt.
Damit wurde die Neuregelung verworfen, die im Januar 2007 in Kraft getreten war. Diese besagt, dass die Kosten für die Anfahrt zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Das sei jedoch ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung, wie die Richter das Urteil begründeten. Fahrtkosten seien unvermeidbare Kosten und es sei nicht gerechtfertigt, zwischen Nah- und Fernpendlern zu unterschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber auferlegt, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 zu beseitigen. Bis zu einer verfassungskonformen gesetzlichen Neuregelung wird die Pauschale wieder ab dem ersten Kilometer gewährt. Vonseiten der Bundesregierung seien keine Maßnahmen geplant, um die dadurch entstehenden Steuerausfälle an anderer Stelle einzusparen. news-reporter-sv
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