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Bundestagsbeschluss - Neue Kfz Steuerbefreiung für Neuwagen

06 Dezember, 2008

Endlich - Der Bundestag beschloss gestern, am 05. Dezember 2008, eine befristete Kfz Steuerbefreiung für Neuwagen.


Um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz Steuer auf CO2 Basis aufzulösen, werden unter anderem Käfer eines Neuwagens für maximal zwei Jahre von der Kfz Steuer befreit.

Der Bundestagsbeschluss vom 05. Dezember 2008 beinhaltet folgendes:

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung

vom 05. November 2008 (ab dem Kabinettsbeschluss) bis
zum 30. Juni 2009

gibt es eine befristete Kfz Steuerbefreiung für ein Jahr.

Für PKWs, welche die Euro 5 und Euro 6 Abgasnorm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung.


ub

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