Bundestagsbeschluss - Neue Kfz Steuerbefreiung für Neuwagen
06 Dezember, 2008
Endlich - Der Bundestag beschloss gestern, am 05. Dezember 2008, eine befristete Kfz Steuerbefreiung für Neuwagen.
Um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz Steuer auf CO2 Basis aufzulösen, werden unter anderem Käfer eines Neuwagens für maximal zwei Jahre von der Kfz Steuer befreit.
Der Bundestagsbeschluss vom 05. Dezember 2008 beinhaltet folgendes:
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung
vom 05. November 2008 (ab dem Kabinettsbeschluss) bis
zum 30. Juni 2009
gibt es eine befristete Kfz Steuerbefreiung für ein Jahr.
Für PKWs, welche die Euro 5 und Euro 6 Abgasnorm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung.
ub
Der Bundestagsbeschluss vom 05. Dezember 2008 beinhaltet folgendes:
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung
vom 05. November 2008 (ab dem Kabinettsbeschluss) bis
zum 30. Juni 2009
gibt es eine befristete Kfz Steuerbefreiung für ein Jahr.
Für PKWs, welche die Euro 5 und Euro 6 Abgasnorm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung.
ub
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