Strafzahlungen - CO2-Emissionen bei Pkw
03 Dezember, 2008
Verständigung über CO2-Emissionen bei Pkw - Bei den Strafzahlungen ist eine Staffelung abhängig von der Abweichung.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, erklärt:
"Die zwischen Ratspräsidentschaft, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament erreichte Verständigung auf eine baldige Regelung zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei Pkw gibt den Automobilherstellern in Deutschland und Europa Planungssicherheit. Erfreulich ist dabei insbesondere, dass sich ein Flotten-Phasing-In abzeichnet, das ab 2012 eine stufenweise Anwendung ermöglicht. Dies stellt sicher, dass den Entwicklungs- und Produktionszyklen in der Automobilindustrie Rechnung getragen wird. Die Anrechnung der CO2-Einsparungen durch Öko-Innovationen zeichnet sich ebenfalls ab. Die Festlegung eines Langfristziels von 95 g für 2020 ist sehr ehrgeizig. Wichtig ist deshalb, dass 2013 eine Folgenabschätzung erfolgt. Da noch unklar ist, welche Technologie sich durchsetzen wird, darf eine derart einschneidende Festlegung nicht am Rat und EP vorbeigehen.
Bei den Strafzahlungen ist eine Staffelung abhängig von der Abweichung der richtige Weg. Gerade jetzt in der Finanzkrise muss die Festlegung der Strafhöhe mit Augenmaß erfolgen. Diese Regelung für die Automobilindustrie muss weiterhin in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden. Eine Zersplitterung des Binnenmarkts darf nicht erfolgen."
"Die zwischen Ratspräsidentschaft, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament erreichte Verständigung auf eine baldige Regelung zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei Pkw gibt den Automobilherstellern in Deutschland und Europa Planungssicherheit. Erfreulich ist dabei insbesondere, dass sich ein Flotten-Phasing-In abzeichnet, das ab 2012 eine stufenweise Anwendung ermöglicht. Dies stellt sicher, dass den Entwicklungs- und Produktionszyklen in der Automobilindustrie Rechnung getragen wird. Die Anrechnung der CO2-Einsparungen durch Öko-Innovationen zeichnet sich ebenfalls ab. Die Festlegung eines Langfristziels von 95 g für 2020 ist sehr ehrgeizig. Wichtig ist deshalb, dass 2013 eine Folgenabschätzung erfolgt. Da noch unklar ist, welche Technologie sich durchsetzen wird, darf eine derart einschneidende Festlegung nicht am Rat und EP vorbeigehen.
Bei den Strafzahlungen ist eine Staffelung abhängig von der Abweichung der richtige Weg. Gerade jetzt in der Finanzkrise muss die Festlegung der Strafhöhe mit Augenmaß erfolgen. Diese Regelung für die Automobilindustrie muss weiterhin in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden. Eine Zersplitterung des Binnenmarkts darf nicht erfolgen."
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