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Zum Abgastest m?ssen auch Quads

11 September, 2006

Seit rund f?nf Monaten gibt es den Abgastest f?r Kraftr?der. Zunehmend aber, teilte jetzt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe mit, entstehe Unsicherheit ?ber "das Wer und Wer nicht". Auch Quads und Trikes w?rden von der, wie es amtlich hei?t, "regelm??igen ?berwachung der Abgase von im Verkehr befindlichen Kraftr?dern" erfasst.


Die Untersuchungspflicht gelte zun?chst f?r alle zulassungspflichtigen Kraftr?der mit Zwei- oder Vier-Takt-Fremdz?ndungsmotor und einem Hubraum ?ber 50 Kubik. Die H?chstgeschwindigkeit m?sse ?ber 45 Stundenkilometern liegen. Dies gilt f?r alle Kraftr?der mit dem Erstzulassungsdatum 1. Januar 1989 und sp?ter.

Ausnahmen betr?fen unter anderem Kraftr?der, die als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zugelassen seien oder Kraftr?der ohne eigenes amtliches Kennzeichen.

www.kfzgewerbe.de

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